Rechtsanwältin Evelyne Gmünder, Appenzell, ist von der Standeskommission gestützt auf Art. 1a Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Beurkundung vom 1. Juni 1951 (GS 178.710) als Urkundsperson für die öffentliche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, von öffentlichen letztwilligen Verfügungen und Verpfründungsverträgen, in Handelsregistersachen und für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften im Kanton Appenzell Innerrhoden zugelassen worden. Die im Anwaltsregister des Kantons St.Gallen eingetragene Rechtsanwältin hat ihren Wohnsitz im Kanton Appenzell Innerrhoden und besitzt das innerrhodische Anwaltspatent, wie die Standeskommission mitteilt.