Droht eine Busse, wenn man den Fragebogen zur Strukturerhebung fehlerhaft, zu spät oder gar nicht zurückschickt?
Laut Volkszählungsgesetz droht in einem solchen Fall eine Gebühr von bis zu 1000 Franken. Bezahlen musste aber bisher noch nie jemand, sagt Julia Voronkova, Leiterin Produktion Strukturerhebung. Grund dafür sei die hohe Rücklaufquote der Fragebögen, die ungefähr bei 90 Prozent liegt. Solange die Teilnahmebereitschaft so hoch ist, dürfte das Bundesamt auch weiterhin keine Gebühren erheben.