Wenn Sie bereits jetzt wissen wollen, wo Sie im Ernstfall hinmüssen, können Sie sich bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Wohnsitzkantons erkundigen. Dass Sie eine Auskunft erhalten, ist allerdings nicht garantiert. Es steht den Behörden nämlich frei, ob sie die persönliche Zuweisung auf Anfrage schon heute angeben.