Ein Patient der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich wurde mit einer Sieben-Punkte-Fixierung am Krankenbett festgebunden. Er wurde also an sieben Stellen – an beiden Armen, beiden Beinen sowie an Bauch, Brust und Stirn – mit Gurten fixiert, und das 13 Tage lang. In dieser Zeit sei er durch diverse Medikamente stark sediert worden.
Der Mann ging danach gegen den verantwortlichen Arzt und zwei von dessen Vorgesetzten vor. Sie seien zu weit gegangen und hätten seine Freiheit unrechtmässig beschränkt.
Doch das Zürcher Obergericht sprach die drei Männer vom Vorwurf der Freiheitsberaubung frei. Dagegen wehrte sich der ehemalige Patient vor Bundesgericht.
Er machte geltend, dass ein unabhängiges medizinisches Gutachten hätte eingeholt werden müssen, das beurteile, ob die 13-tägige Fixierung verhältnismässig war. Denn das Gutachten, das bereits vorlag und das die Fixierung als unverhältnismässig betrachtete, wurde vom Kantonsgericht kritisiert und kaum beachtet. Man könne sich nicht nur auf das Fachwissen der involvierten Ärzte stützen, sagte der Kläger, denn die seien ja beschuldigt worden und daran interessiert, zu ihren Gunsten auszusagen.
Das Bundesgericht gab dem Mann in diesem Punkt recht. Das Kantonsgericht hätte sich dazu äussern müssen, ob und inwiefern es auf das bestehende Gutachten abstellt – oder weshalb es dieses als unverwertbar erachtet. Das Kantonsgericht muss nun einen neuen Entscheid fällen.
Bundesgericht, Urteil vom 23. Juni 2023 (6B_356/2022)
(Norina Meyer)