Es gibt keinen minimalen Unterhaltsbeitrag, den Sie in jedem Fall bezahlen müssen. Wenn Sie selber auf dem Existenzminimum leben – also mit Ihrem Einkommen nicht einmal oder nur gerade Ihren eigenen minimalen Lebensbedarf decken können –, kann man Sie gemäss Bundesgericht nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichten. Liegt Ihr Arbeitslosengeld hingegen über Ihrem betreibungsrechtlichen Existenzminimum, müssen Sie Unterhalt zahlen.