Jetzt hat das Verhalten von Philips gegenüber der Schweizer Heilmittelbehörde strafrechtliche Konsequenzen. In einem nun publizierten Strafbescheid verurteilte Swissmedic den Medizinaltechnikkonzern, weil er seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht oder nur ungenügend wahrgenommen hat. Dabei ging es vor allem um Angaben zu Alterungstests von Schaumstoff, der in neuen Atemgeräten verwendet wird. Obschon Swissmedic immer wieder Informationen einforderte, lieferte der Konzern die Angaben «nicht respektive unvollständig, unbefriedigend oder erst auf Nachfrage».